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Tanja Ahrendt

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aktuelle Ausschreibungen

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Bewerbungsunterlagen Studenten

Familienstipendien

 

Alle Familienstiftungen verfolgen das Ziel, Familiennachkommen während ihrer Schul- und Studienzeit zu fördern - und zwar in Form von Stipendien. Jeder einzelne Stifter hat in seiner Stiftungssatzung festgelegt, wie und in welcher Form Stipendien zu vergeben sind. An diese Festsetzungen des jeweiligen Stifters ist der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds gebunden. Daher wird jedem Nachfahren empfohlen, sich über die Vergabebedingungen seiner Familienstiftung genau zu informieren.

 

Werden Stipendien einer Familienstiftung zur Neuvergabe frei, schreibt der Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds die Stiftung öffentlich aus. Sodann können sich alle Nachfahren des Stifters, die die Voraussetzungen für eine Förderung aus dieser Stiftung erfüllen, innerhalb einer zweimonatigen Bewerbungsfrist auf ein Stipendium bewerben. Die Bedingungen, die Bewerber auf ein Stipendium erfüllen müssen, werden in der Ausschreibung entsprechend veröffentlicht. 

 

AUSSCHREIBUNG STIPENDIEN

Frei gewordene Stipendien werden zum 1. Juni und zum 1. Dezember eines jeden Jahres ausgeschrieben. Diese Ausschreibungen erscheinen im Kölner Stadt Anzeiger, der Kölnischen Rundschau, dem Rheinischen Merkur, in der Kirchenzeitung des Erzbistums Köln und des Bistums Aachen sowie auf dieser Internetseite.

 

BEWERBUNG UM EIN STIPENDIUM

Bewerbungen sind innerhalb von zwei Monaten nach Ausschreibungsbeginn – also bis zum 31. Juli und 31. Januar - in schriftlicher Form an den Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds zu senden. Anträge, die außerhalb der Ausschreibungsfrist eingehen, bleiben unberücksichtigt.

 

Da für jede Familienstiftung unterschiedliche Auswahlkriterien zu erfüllen sind, beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben bei der Ausschreibung. Ausführliche Angaben zur Bewerbung und Auswahlkriterien sowie Bewerbungsformulare erhalten Sie durch Mausklick auf die nebenstehenden Dokumente.

 

STIPENDIENVERGABE

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie nach eventueller persönlicher Prüfung der Bewerber im Bewerberauswahlverfahren, entscheidet der Verwaltungsrat des Kölner Gymnasial- und Stiftungsfonds in seinen halbjährlichen Sitzungen im Frühjahr und im Herbst über die Vergabe der verfügbaren Stipendien. Die Entscheidungen trifft er nach den Vorgaben der jeweiligen Stiftungsurkunde und auf Empfehlung von Juroren des Bewerberauswahlverfahrens. Über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags wird jeder Bewerber schriftlich benachrichtigt.